Infomesse von Straßen.NRW zur Baumaßnahme A46 vom 07.12. 2018
An sechs Infoständen informierten Mitarbeiter verschiedener Abteilungen von Straßen.NRW zu den in der Einladung aufgelisteten drei Bauabschnitten sowie den übergeordneten Themen Brücken, Lärmschutz und Baustellenkoordination. MitarbeiterInnen der mit dem Projekt befassten Bereiche Planung, Bau und Lärmschutz informierten über den Planungsstand und beantworteten die Fragen der Bürger sowie der durchaus zahlreich erschienenen Vertreter der Stadt und der Politik.
Für unseren Bauabschnitt „Katernberg bis Elberfeld“ ergibt sich folgendes Bild:
- Zentrale Aufgabe ist die Erneuerung der Brücke „Uellendahler Straße“.
- Aufgrund des hierfür notwendigen Teilabrisses sowie des bekannten Revisionsbedarfs der „Hansa-Galerie“ wird nach einer Lösung für den Lärmschutz in diesem Bereich gesucht.
- Die hierfür bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie soll Lösungswege für die politische Entscheidung zum Lärmschutz liefern. Bei Straßen.NRW liegt die fachliche Zuständigkeit für Planung und Bau, über die Budgetierung entscheidet jedoch allein der Bund als Kostenträger.
- An den dem Ingenieurbüro erteilten Auftrag ist positiv zu sehen, dass der gesamte Bauabschnitt einschließlich der Anschlussstellen „Katernberg“ und „Elberfeld“ betrachtet wird, also nicht nur der Bereich der heutigen „Hansa-Galerie“. Versichert wurde zudem, dass aus der Studie auch andere als die drei bisher dargestellten Lösungsvarianten abgeleitet werden können.
- Zeitlicher Ablauf der Baumaßnahme: Da die Verkehrsführung auf der A46 während der Brückenerneuerung durchgehen vierspurig weiterbestehen soll (Zusammenführung zuerst auf der südlichen Brückenhälfte, später nach auf nördlichen), muss zuerst die bestehende Brücke in den Jahren 2019 und 2020 ertüchtigt/verstärkt werden. Die eigentliche Baumaßnahme beginnt erst in 2021. Geplant ist eine Bauzeit von 5 Jahren, also bis 2026!
Viele der gezeigten Charts sind zwischenzeitlich im Netz zu finden.
Lärmschutz
Konkrete Antworten zur Umsetzung des Lärmschutzes wird es also bis zur Vorlage der Studie nicht geben. Die Fachfrau für den Lärmschutz, die zudem auch nicht für dieses Projekt zuständig ist, beantwortete daher nur allgemeine Fragen zum Verfahren und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist hier der Hinweis, dass die Maßnahme unter die sogenannte Härtefallregelegung fällt und somit (mindestens) der Neubaustandart (Lärmvorsorge statt Lärmsanierung) umgesetzt wird. Angemerkt sei, weil es von verschiedenen Seiten nachgefragt wurde, dass es „Flüsterasphalt“ in jedem Fall geben wird. Das Kosten-/Nutzenverhältnis ist, soweit Fahrbahndecken ehedem erneuert wurden müssen, einfach unschlagbar gut.
Für alle Eingaben der Bürgerschaft hat Straßen.NRW eine zentrale Email-Adresse eingerichtet:
Bürgerbeteiligung
Die mit der Info-Veranstaltung „Hansa-Galerie“ im Spätsommer begonnene Bürgerbeteiligung wird im kommenden Jahr in zwei Formaten fortgeführt.