Stellungnahme zum Lärmaktionsplan III
Die Arbeitsgruppe A 46 still hat zum Lärmaktionsplan III der Stadt Wuppertal folgende Stellungnahme an die Stadtverwaltung geschickt.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es ist zu begrüßen, dass in vorliegenden LAP auch die Lärmsituation an den Autobahnen vor allem an der A 46 bewertet wurde. Leider spiegelt die Bewertung nicht die Lärmbeeinträchtigung der Autobahn für die Stadt Wuppertal wieder.
Bei der Informationsveranstaltung am 13.11.2019 des Dezernates wurde informiert, dass der LAP kein Instrument ist, um Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung in die Wege zu leiten sondern eine Art Monitoringsystem, das die Lärmbetroffenheit dokumentiert und die Hotspots benennt, für die in anderen Planungen Maßnahmen zur Lärmreduzierung erarbeitet werden sollen.
Es wäre sehr schön, wenn diese Zielsetzung gerade bei der Betrachtung und Bewertung des Autobahnlärms vor allem an der A 46 verfolgt würde. Denn in dem jetzt vorliegenden LAP wird die Betroffenheit der dort lebenden Menschen eher niedrig gerechnet.
Wie der LAP ausführt, wird in den nächsten Jahren die Autobahn A 46 grundlegend saniert und ertüchtigt, um ihrer Bedeutung als Kontinentaltrasse, die sie überraschend geworden ist, zu genügen. Damit die Stadt Wuppertal gegenüber den planenden Behörden des Bundes (zurzeit Straßen.NRW ab 2021 wohl die Bundesautobahn GmbH) Argumente und Fakten erhält, um sich für mehr Lärmschutz an der gesamten A 46 im Stadtgebiet einzusetzen, hätte der LAP eine Unterstützung sein können. Leider ist diese Chance bisher durch den vorliegenden Entwurf nicht genutzt worden.
Die Arbeitsgruppe A 46 still im Forum:Mirke schlägt deswegen folgende Ergänzungen im LAP vor:
Grenzwerte
Im LAP werden die sehr hohen Lärmwerte von 70 dB / 60 dB als Richtwerte vom Gutachter eingesetzt. Der LAP schreibt an sich keine Grenzwerte vor.
Forderung:
Bei der Analyse der von Lärm betroffenen Menschen sollten für die Berechnung der Lärmwerte an der A 46 mindestens die Werte der Lärmvorsorge herangezogen werden bzw. die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Grenzwerte.
Begründung:
Straßen.NRW hat in öffentlicher Veranstaltung versichert, dass die Lärmwerte der Lärmvorsorge (z.B. im Bereich Mirke) von 64 dB /54 dB (Werte gelten für Mischgebiete) als Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen an der A 46 angewandt werden. Im LAP werden allerdings für die A 46 die Lärmwerte 70 dB / 60 dB genutzt. Die Anzahl der von Autobahnlärm betroffenen Menschen (so könnte man das unterstellen) wird dadurch „schön gerechnet“. Der Gutachter weist auch darauf hin, dass bei den niedrigeren Schwellenwerten von 65 dB / 55 dB (empfohlene Grenzwerte des UBA) Überschreitungen an Wohngebäuden entlang der gesamten A 46 auftreten.
Der LAP sollte die Werte für Mischgebiete von 64 dB /54 dB der Lärmvorsorge zur Ermittlung der von Lärm betroffenen Personen heranziehen. Eine Anwendung dieser Grenzwerte könnte die weite Ausdehnung der Lärmfelder entlang der Autobahn deutlich aufzeigen. So lässt sich eine realistische Anzahl der von Lärm betroffenen Personen darstellen. Das Problem Autobahn kann damit nicht nur für das Mirker Quartier sondern für die gesamte Stadt deutlich gezeigt und die Notwendigkeit geeigneter Maßnahmen begründet werden.
Standardberechnung der LAP-Werte zeigt die Lärmbelastung der A 46 ungenügend
Zur Berechnung der Lärmausbreitung entlang der Autobahn gibt die für den LAP vorgeschriebene Berechnungsmethodik kein realistisches Bild. Die Lärmverbreitung der A 46 wird dadurch erheblich unterschätzt.
Forderung:
Im Rahmen des LAP ist die Fehlerquote zu berechnen oder abzuschätzen und der Anzahl der von Lärm Betroffenen hinzuzurechnen.
Begründung:
Die Methodik der Lärmberechnung bei den Lärmkarten geht von der Lärmwirkung in 4 m Höhe über Gelände aus. Da entlang der Autobahn meist Lärmschutzwände mit einer Höhe von ca. 4 m angebracht sind, sind diese Streckenabschnitte für den LAP unkritisch, wie auch die Festlegung der Hotspots im LAP zeigt. Da aber viele der in dem Korridor der Autobahn gebauten Häuser die Lärmwände überragen bzw. auf den angrenzenden Hügel gebaut wurden und die Lärmwände hier oft keinen guten Schutz bieten, wird bei der Messmethode des LAP die Lärmverbreitung unterschätzt, mit der Folge, dass die Anzahl der betroffenen Personen zu niedrig liegt. Dies führt zu einem falschen Bild und zu einer Unterschätzung der Anzahl von Lärm betroffener Anwohner an der A 46.
Temporeduzierung auf der A 46
Der Gutachter prüft als einzige Maßnahme eine Temporeduzierung allerdings nur punktuell an den (aus unserer Sicht mit falschen Grenzwerten berechneten) Hotspots.
Forderung:
Die Hotspots sind neu mit den o.g. Grenzwerten zu berechnen. Die vorgeschlagene Temporeduzierung ist mit der zuständigen Behörde für die gesamte Autobahn entlang der Siedlungsbereiche zu besprechen und abzustimmen.
Begründung
Die Temporeduzierung kann kurzfristig eine Reduzierung des Autobahnlärms erreichen. Sie ist geeignet den von Lärm betroffenen Anwohner zu zeigen, dass das Problem Lärmschutz angegangen wird.
Zuständige Behörden
Die Stadt Wuppertal wird als zuständige Behörde für den LAP genannt. Dass für lärmreduzierende Maßnahmen an Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen Abstimmungen mit den dafür zuständigen Straßenbaulastträgern bzw. andere zuständigen Behörden gesucht werden müssen, bleibt hier außer Betracht.
Forderung:
Für die neu berechneten Hotspots an der A 46 sind mit dem Straßenbaulastträger der A 46 geeignete Maßnahmen zu Reduzierung des Lärms zu erarbeiten und im LAP zu dokumentieren.
Begründung:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass im LAP für die A 46 mit den zuständigen Straßenbaulastträgern keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Stadtgebiet Wuppertal erarbeitet werden. Die vom Gutachter vorgeschlagene Maßnahme der Geschwindigkeitsreduzierung an der A 46 ist sicher nur eine von mehreren Möglichkeiten zur Verbesserung der Lärmsituation.
Fazit:
Die Stadt Wuppertal sollte den LAP nutzen, um die hohe Betroffenheit der an der Autobahn lebenden Personen zu dokumentieren, um deutlich zu machen, dass der Handlungsbedarf hier erheblich ist. Dies ist mit der jetzt vorliegenden Ausarbeitung nicht gelungen. Die Stadt sollte darüber hinaus den LAP nutzen, um mit dem zuständigen Straßenbaulastträger die Lärmbelastung in Wuppertal durch die A 46 zu thematisieren, um Verbesserungen zu erreichen.
In Wuppertal gibt es verschiedene Initiativen, die sich für mehr Lärmschutz an der A 46 einsetzen und damit für ruhigere Lebensverhältnisse in Wuppertal engagieren. Sie setzen sich bei Straßen.NRW und auch bei der Bundesregierung gemeinsam für besseren Lärmschutz der an der Autobahn lebenden Personen ein. Der LAP muss dafür eine geeignete Datenbasis und Unterstützung geben, um die Notwendigkeit für mehr Lärmschutz zu untermauern. Das Engagement der Initiativen sollte durch die Stadt Wuppertal unterstützt werden.“